Man kann sich sicherlich kaum militantere Gegner vorstellen als Nachbarn. Konfliktpunkte gibt es zu Hauf, und wenn einem langweilig ist, dann sorgen ein handfester Streit und Gerichtsverfahren für nötige Abwechslungen. Man kann es aber auch übertreiben.
Eben gerade lese ich von einer nachbarschaftlichen Auseinandersetzung, die es durch drei Instanzen geschafft hat. Die Frage, um die es ging, war folgende: Dürfen die beiden Katzen des einen Nachbarn auch mal auf das Grundstück des anderen und dort dann was hinterlassen? Nein, sagten die ersten beiden Instanzen, denn Katzen sind größere Tiere, vergleichbar mit Schafen oder Ziegen, und daher anzuleinen bzw. in der Wohnung einzusperren. Erst die dritte Instanz stellte fest, dass die Stubentiger erstens "klein" sind - und deswegen keine Anleinpflicht besteht - und zweitens der Nachbar Besuche der Katzen in ortsüblichem Rahmen dulden muss. Demzufolge auch entsprechende Verschmutzungen - in ortsüblichem Rahmen, versteht sich. Was "ortsüblich" ist, haben die Richter aber vergessen klarzustellen, weswegen die beiden Streithähne wohl bald wieder vor Gericht auftauchen werden.
Ach ja: Entgegen der jetzt vielleicht aufkommenden Meinung, nur in Deutschland kann es passieren, dass sich drei Instanzen um Katzen des Nachbarn und deren Größe im Vergleich zu Schafen und Ziegen kümmern müssen - der Fall stammt aus Österreich. Die Ösis sind also auch nicht besser. Kann man übrigens hier nachlesen.
1 Kommentar:
Soso, eine Katze ist vergleichbar mit einem Schaf. Amüsant. Daraus ergibt sich allerdings die Frage, WANN die Richter zuletzt Schaf oder Katz gesehen haben? Wenn überhaupt. Auf der anderen Seite brauchen die Stubentiger sich nicht bei Nachbars zu erleichtern, WENN sie von Anfang an auf das Katzenklo eingewöhnt sind. Ein König Salomon hätte beide Kontrahenten zum Pfeffer gejagt.
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